Das Landwirtschaftsrecht bildet einen Teilbereich des Agrarrechtes. Der Begriff des Agrarrechts stammt aus dem Jahr 1928. Es reicht daher schon weit zurück. Bis dahin war der Begriff des Bauernrechts verbreitet. Während des Dritten Reiches wurde der Begriff des Agrarrechts durch die Bezeichnung des Bauern- und Bodenrechts ersetzt. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde vom Landwirtschaftsrecht gesprochen. Allerdings setzte sich in der Folgezeit der europäische Sprachgebrauch des Agrarrechts durch. Die Rechtsmaterie befasst sich mit vielen verschiedenen Rechtsgebieten, die alle miteinander vernetzt sind.
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Das deutsche Recht ist unterteilt in Privatrecht (Rechtsverhältnis auf gleicher Ebene zwischen den Bürgern) und öffentliches Recht (Über- und Unterordnungsverhältnis zwischen Staat und Bürgern). Das Verkehrsrecht ist überwiegend in das öffentliche Recht einzuordnen, hat jedoch auch Teilbereiche im Privatrecht. Das Verkehrsrecht umfasst sämtliche Gesetze und Rechtsnormen im Zusammenhang mit Verkehr. Im normalen Tagesgeschehen haben die meisten von uns mit dem Straßenverkehrsrecht zu tun.
Die wichtigsten Gesetze im Straßenverkehr sind: StVG (Straßenverkehrsgesetz), StVO (Straßenverkehrsordnung), StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung), FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung) und FeV (Fahrerlaubnisverordnung).
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Für das klassische Jurastudium braucht man die Allgemeine Hochschulreife mit einem NC von 1.6 bis 2.0, wobei es auch viele Universitäten gibt, die keinen NC voraussetzen. Es ist auch möglich an einer Fachhochschule Rechtswissenschaften zu studieren, dafür reicht eine Fachhochschulreife aus. Ein Jurastudent benötigt Kompetenzen wie Ausdauer, Disziplin, Verständnis von komplexen Sachverhalten und die Anwendung vom entsprechenden Recht in logischen Kontexten.
Ein Rechtsanwalt absolviert mindestens neun Semester vor seinem ersten Staatsexamen und zwei Jahre Rechtsreferendariat in der Praxis vor seinem zweiten Staatsexamen.
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Das Außen- und Innenverhältnis von Gesellschaften wird im Gesellschaftsrecht geregelt. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts als die Grundform der Gesellschaft geregelt. Bei der GBR steht die Arbeit aller Gesellschafter im Vordergrund und nicht das Kapital wie bei den Kapitalgesellschaften. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist bei Freiberuflern sowie der Vermögens- und Immobilienverwaltung weit verbreitet. Ein Fachanwalt für Gesellschaftsrecht sollte im Vorfeld einer Unternehmensgründung zu Rate gezogen werden.Im Handelsgesetzbuch (HGB) sind handelsrechtliche Personengesellschaften geregelt.
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Im Alltag kann es immer wieder Situationen geben, in denen es zu rechtlichen Unklarheiten kommt. Das kann in der Nachbarschaft, im Beruf und im Straßenverkehr sein. Es ist auf jeden Fall wichtig, dass Sie zu dem Recht kommen, das Ihnen zusteht. Sie selbst sind in dem Fall ein juristischer Laie. Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich an eine Person wenden, die sich in rechtlicher Hinsicht auskennt. Das ist in der Regel ein Rechtsanwalt, bspw.
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