Der gewerbliche Rechtschutz umfasst viele Bereiche

Ein gewerblicher Rechtschutz beinhaltet in Deutschland alle gewerblichen Schutzrechte. Er ist ein wichtiger Teil des Rechts, welches sich vor allem mit dem Recht des geistigen Eigentums befasst. Insgesamt werden fünf unterschiedliche Rechtsgebiete unter diesem Begriff eingefasst. Hierbei handelt es sich um Designrecht, Patentrecht, Wettbewerbsrecht, Gebrauchsmusterrecht und Markenrecht. Um dieses Recht bei einem neuen Produkt oder einer Erfindung in Anspruch nehmen zu können, wird die Hilfe eines Fachanwalts benötigt.

Was ist ein gewerblicher Rechtsschutz?
Ein gewerblicher Rechtsschutz ist kein klassisches Rechtschutzgebiet, mit dem man während einer Juristenausbildung in Berührung kommt. In den letzten Jahrzehnten hat es aber immer mehr an Reichweite gewonnen. Das liegt unter anderem an den ewig währenden Patentstreitigkeiten wie beispielsweise bei Samsung und Apple. Der Rechtsschutz ist dadurch auch regelmäßig in den aktuellen Nachrichten zu finden. Durch den Rechtschutz wird eine geistig gewerbliche Betätigung besonders geschützt.

Tätigkeitsfelder im Rechtsschutz
Das gewerbliche Recht wird immer dann angewendet, wenn es um Immaterialgüterrechte geht. Stimmt die Behauptung, dass ein bestimmter Mobilfunkanbieter das beste Netz hat? Oder sehen sich bestimmte Gummibärchen-Marken von unterschiedlichen Anbietern zu ähnlich, ist der gewerbliche Rechtsschutz gefragt. In diesem Fällen geht es darum, die Schutzrechte der immateriellen Güter zu schützen. Beim Markenrecht werden die Namen aller Produkte geschützt. Das Gebrauchsmuster- und Patentrecht befasst sich dagegen mit dem Schutz der technischen Erfindungen. Um die ästhetische Gestaltung von Produkten zu schützen, wird das Designrecht angewendet. Um einen unlauteren Wettbewerb zu vermeiden, wird das Wettbewerbsrecht angewandt.

Spezialisierung im Rechtschutz
Die Spezialisierung des gewerblichen Rechtschutzes bietet vielen Rechtsanwaltskanzleien einen abwechslungsreichen Arbeitsalltag. Die Anwälte und Berater müssen nicht nur geistig sehr flexibel sein, sondern sie müssen auch kreativ gut denken können. Die Technologie befindet sich schließlich immer in stetiger Entwicklung. Alle neuen Erfindungen müssen durch ein Immaterialgüterrecht abgesichert werden.

Geistiges Eigentum im In- und Ausland schützen
Das geistige Eigentum muss nicht nur auf einer nationalen Ebene gesichert sein. Das Rechtsgebiet ist auch im hohen Maß international ausgerichtet. Wenn deutsche Erfinder ihr geistiges Eigentum auch im Ausland schützen möchten oder ein ausländischer Erfinder im Inland einen Schutz für ein neues Werk benötigt wird, muss ein Anwalt für den gewerblichen Rechtschutz aufgesucht werden. Er wird sich dann um alle rechtlichen Aspekte kümmern. Der Schutz wird direkt in die Wege geleitet. Hinsichtlich des grenzüberschreitenden Schutzes sind unterstützend auch das Amt der Europäischen Union sowie das Europäische Patentamt für das geistige Eigentum zuständig. Das Urheberrecht gehört nicht zu den gewerblichen Schutzrechten. In diesem Fall ist der Schutz einer persönlichen, geistigen Schöpfung betroffen, die zum künstlerischen und nicht zum gewerblichen Bereich gehören. Unter dem Begriff geistiges Eigentum werden das Urheberrecht und die gewerblichen Schutzrechte zusammengefasst.

Weitere Informationen finden Sie bei GESTHUYSEN Patent- und Rechtsanwälte.


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