Zivilrecht - Das Recht der Privatpersonen

Das wohl häufigste und relevanteste Rechtsgebiet ist definitiv das Zivilrecht. In diesem auch als bürgerlichem Recht bekannten Rechtsgebiet geht es um alle Belange zwischen zwei oder mehr Privatpersonen untereinander. In unserem Alltag begegnet uns das bürgerliche Recht daher auch sehr häufig. Zum Beispiel ist der Kauf von Brot beim Bäcker ein Vorgang, der durch verschiedene Rechtsgeschäfte des Zivilrechts normiert ist. In unserem Alltag sind die Normen, die zu den verschiedenen Geschäften des alltäglichen Lebens gehören, wohl kaum relevant. Allerdings werden diese Normen dann relevant, wenn etwas mal nicht ganz so läuft, wie es eigentlich sein sollte. Hier geht es dann um kaufrechtliche Gewährleistungsansprüche, Rückgaberechte, Schadensersatzansprüche, Anfechtungen, Schmerzensgelder, etc. Alle diese rechtlichen Begriffe sind im bürgerlichen Recht verordnet. Hier findet man zu jedem dieser Begriffe verschiedene Vorschriften, die die Tatbestände, die erfüllt sein müssen, damit ein solcher Anspruch greift, benennt. Dabei geht es eben vor allem um Fälle, in denen zwischen den beiden Parteien etwas schiefläuft, was nun wieder zur Richtigkeit zurückgeführt werden soll. Dabei Zivilrecht kann man zum Beispiel einen Autounfall nennen oder ein defektes Produkt, welches man schon defekt aus dem Internet oder dem Technikhandel um die Ecke erhalten hat.

Grundsätzlich sind die Normen des gesamten bürgerlichen Rechts dispositiv. Das meint, dass die Parteien, die Normen durch eigene Absprachen ersetzten können und die Normen dann keine Anwendung mehr finden. So können zum Beispiel Gewährleistungsansprüche vertraglich ausgeschlossen werden etc. Hier gilt lediglich die Grenze der Sittenwidrigkeit bzw. die Grenze von Treu und Glauben. Sollten privat autonome Absprachen gegen die guten Sitten oder eben gegen Treu und Glauben verstoßen, sind diese nicht anzuwenden.

In vielen Fällen gibt es aber keine ausführlichen Verträge oder Absprachen, welche jeden Sonderfall regeln. Hierfür finden dann die Normen des bürgerlichen Rechts Anwendung. Dabei sind fast alle Einzelfälle in den nun mehr als 120 Jahren, die das bürgerliche Recht schon besteht, im Laufe der Zeit geregelt worden. Das Zivilrecht nennt hier die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit ein Anspruch entsteht, erlischt oder durchsetzbar ist. Das bürgerliche Recht ist so detailliert, dass es für fast alle Belange, die zwischen verschiedenen Privatpersonen entstehen können, Regelungen hat. Neben den oben ausführlich beschriebenen vertraglichen Beziehungen regelt das bürgerliche Recht auch andere private Belange. Hier sind zum Beispiel Lebenspartnerschaften und Ehen geregelt oder aber auch Erbfälle und Erbreihenfolgen. Man kann also erkennen, dass zum zivilen Recht weit mehr gehört als nur eine vertragliche Basis. Das bürgerliche Recht ist die Basis für jede Streitigkeit zwischen verschiedenen Privatpersonen und regelt insbesondere die Fälle, in denen es nicht nach der Norm lief. Das Zivilrecht, beispielsweise angewendet von Rechtsanwaltskanzlei Craul & Mai, ist daher die rechtliche Grundlage unserer Gesellschaft zu sehen.


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