Die besten Tipps zum Thema Arbeitsrecht

Wenn man einen neuen Job annimmt, ist so einiges zu beachten. Welche Rechte Sie als Arbeitnehmer haben, erklären wir Ihnen im folgenden Blogbeitrag. Wenn Sie einen neuen Job angenommen haben, läuft Ihr Vertrag meist noch unter Probezeit. Auch in der Probezeit haben Sie gewisse Kündigungsfristen, die Sie einhalten müssen. In der Probezeit können Sie das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 2 Wochen kündigen. Nach der Probezeit gelten alle gesetzlichen Fristen. Bei einem Tarifvertrag kommen allerdings andere Fristen zum Tragen. Darf ein Arbeitsvertrag befristet geschlossen werden? Ja, ein Arbeitsvertrag darf befristet über eine Dauer von zwei Jahren, höchstens vier Jahren abgeschlossen werden. Meist werden befristete Verträge zwei Jahre abgeschlossen und danach erneut ein befristeter Vertrag geschlossen, um die Fristen einhalten zu können. Betriebsgeheimnisse dürfen generell nicht an Dritte weitergegeben werden, aber sind der Arbeitnehmer wirklich zur Verschwiegenheit verpflichtet? Ja, denn der Arbeitnehmer darf keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse aussprechen bzw. verraten. Auch nach Beendigung des Verhältnisses ist dies verboten. Besonders wenn man bei der Konkurrenz anfängt zu arbeiten. Dieser Vermerk muss nicht unbedingt im Arbeitsvertrag vorhanden sein, gilt aber trotzdem. Ist ein Arbeitgeber dazu verpflichtet, dem Arbeitnehmer Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld auszubezahlen? Nur wenn es im Vertrag vereinbart wurde, muss der Arbeitgeber Urlaubs- oder Weihnachtsgeld auszahlen. Dies kann in der Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag stehen. Grundsätzlich hat ein Arbeitnehmer aber keinen Anspruch auf Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld. Kann eine Kündigung immer ausgesprochen werden? Ein Arbeitsverhältnis darf zur nächstmöglichen Kündigungsfrist oder fristlos gekündigt werden. Diese ist wirksam, sobald sie bei dem anderen Partner eingeht, muss allerdings immer schriftlich abgeschlossen werden. Schon alleine aufgrund Ihrer Beweisfunktion sollten Kündigungen nur schriftlich erklärt werden. Muss ich mich bei Arbeitslosigkeit sofort beim Arbeitsamt arbeitslos melden? Arbeitnehmer, die gekündigt werden, müssen sich innerhalb von 3 Werktagen, bestenfalls gleich nach Kündigung, beim Arbeitsamt gemeldet haben. Meldet sich ein Arbeitsloser zu spät, kann ihm die Arbeitslosenzahlung gekürzt werden. Hat der Arbeitnehmer nach Beendigung des Verhältnisses einen Anspruch auf ein Zeugnis bzw. eine Beurteilung seiner Leistung. Ja, der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer ein Zeugnis ausstellen, in dem all seine Leistungen aufgezählt werden. Das Arbeitsrecht ist ein sehr heikles Thema, weil viele Arbeitnehmer nicht Ihre Rechte kennen. Wie auch der Arbeitgeber haben auch Sie Rechte, die Sie schützen sollen. Falls Sie sich bei Kündigungen oder im Arbeitsrecht ungerecht behandelt fühlen, sollten Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht aufsuchen. Dieser kann Ihnen bei Ihrem Anliegen helfen und Ihr Recht durchsetzen. Denken Sie aber auch immer daran, dass auch der Arbeitgeber Rechte hat und immer abgeschätzt werden muss, wer im Recht liegt.

Weitere Informationen kann auf Seiten wie, von Fachanwaltskanzlei U. Bünnemann U. Rohr, nachgelesen werden.

 


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