Landwirtschaftsrecht als Teil des Agrarrechtes

Das Landwirtschaftsrecht bildet einen Teilbereich des Agrarrechtes. Der Begriff des Agrarrechts stammt aus dem Jahr 1928. Es reicht daher schon weit zurück. Bis dahin war der Begriff des Bauernrechts verbreitet. Während des Dritten Reiches wurde der Begriff des Agrarrechts durch die Bezeichnung des Bauern- und Bodenrechts ersetzt. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde vom Landwirtschaftsrecht gesprochen. Allerdings setzte sich in der Folgezeit der europäische Sprachgebrauch des Agrarrechts durch. Die Rechtsmaterie befasst sich mit vielen verschiedenen Rechtsgebieten, die alle miteinander vernetzt sind. Insbesondere stellen sich Fragen aus dem speziellen Landwirtschaftsrecht, Forstwirtschaftsrecht und der Jagd und Binnenfischerei. Das Rechtsgebiet hat Berührungspunkte mit dem Zivilrecht und dem öffentlichen Recht, wobei vor allem Normen aus dem Umweltrecht und dem Baurecht relevant sind.

Bei dem Agrarrecht handelt es sich um eine elementare Rechtsmaterie. So kommt der Bereich der Agrarwirtschaft in fast allen Volkswirtschaften auf einen hohen dreistelligen Milliardenbetrag und ist zugleich in vielen Ländern einer der wichtigsten Wirtschaftszweige. Zugleich belaufen sich die Ausgaben für die Agrarpolitik Europas auf circa 40 %. Damit macht dieser Bereich den größten Anteil des EU-Haushaltes aus. Allein diese Zahlen vergegenwärtigen die hohe Bedeutung dieses Reichsgebiets. Das Ziel des Bereiches der Landwirtschaft ist eine effiziente Produktion von pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen. Für eine solche Produktion werden zahlreiche bewirtschaftete Flächen benötigt. Insoweit wird fast ein Drittel der verfügbaren Landfläche für die Landwirtschaft genutzt. Das Landwirtschaftsrecht dient nun dem Schutz dieser einzelnen landwirtschaftlichen Betriebe. Zugleich legt diese Rechtsmaterie auch Qualitätsstandards für die Produkte fest, die aus der Landwirtschaft stammen. Dabei ist diese Rechtsmaterie in fast allen Ländern vor allem von einer zunehmenden Komplexität geprägt. Insoweit finden sich jährlich zahlreiche neue EU-Richtlinien, welche sich zumindest mittelbar auf die Länder der EU auswirken.

Zugleich kann eine intensive Landwirtschaft auch zu einer starken Umweltbelastung führen. So hat die Landwirtschaft einen großen Anteil an dem Treibhausgasausstoß in den verschiedenen Ländern. Aus diesem Grund gehören zu diesem Rechtsgebiet verschiedene Gesetze. Es findet sich daher nicht ein einziges Gesetz. Vielmehr ist dieses Rechtsgebiet in vielen Ländern auf viele verschiedene Gesetze verteilt. So findet sich in vielen Ländern ein wichtiges Dünger- und Pflanzenschutzmittelrecht. Diese Gesetze stellen entscheidende Anforderungen des Umweltschutzes an den landwirtschaftlichen Betrieb. Allerdings gibt es insofern viele Stimmen, die der Meinung sind, dass die gesetzliche Lage des Umweltschutzes in der Landwirtschaft derzeitig unzureichend ist. Viele Stimmen fordern daher strengere Regelungen, damit langfristig ein nachhaltiges Bewirtschaften der Flächen vollzogen wird. Dies betrifft alle Länder gleichermaßen. Insofern soll ein optimaler Ausgleich erzielt werden. Die natürlichen Ressourcen des Bodens, der Luft, das Wassers und des Klimas sollen in Einklang gebracht werden. Aus diesem Grund empfehlen zahlreiche Stimmen aus verschiedenen Ländern aus den genannten Aspekten diese Rechtsmaterie weiter auszubauen. Diese Rechtsmaterie unterliegt daher einem stetigen Wandel und wird maßgeblich das durch das EU-Recht beeinflusst.

Weitere Informationen finden Sie bei Stolz Bindt Kollegen GbR.


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