Überblick über das Verkehrsrecht

Das deutsche Recht ist unterteilt in Privatrecht (Rechtsverhältnis auf gleicher Ebene zwischen den Bürgern) und öffentliches Recht (Über- und Unterordnungsverhältnis zwischen Staat und Bürgern). Das Verkehrsrecht ist überwiegend in das öffentliche Recht einzuordnen, hat jedoch auch Teilbereiche im Privatrecht. Das Verkehrsrecht umfasst sämtliche Gesetze und Rechtsnormen im Zusammenhang mit Verkehr. Im normalen Tagesgeschehen haben die meisten von uns mit dem Straßenverkehrsrecht zu tun.
Die wichtigsten Gesetze im Straßenverkehr sind: StVG (Straßenverkehrsgesetz), StVO (Straßenverkehrsordnung), StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung), FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung) und FeV (Fahrerlaubnisverordnung). Das StVG regelt die rechtlichen Grundlagen zum Thema Straßenverkehr in Deutschland, wie Verkehrsvorschriften (Zulassung, Fahrerlaubnis, Führerschein, etc.), Haftpflicht (hierzu gibt es auch noch ein Haftpflichtgesetz) und Datenverarbeitung durch die Behörden. Die StVO gibt Regeln für sämtliche Verkehrsteilnehmer vor. Es fordert zur ständigen Vorsicht und gegenseitigen Rücksichtnahme auf und umfasst die allgemeinen Verkehrsregeln (Abbiegen, Gurtpflicht, Verhalten an Fußgängerüberwegen und Bahnübergängen,...) sowie die Nutzung von Sonder- und Wegerechten. In der StVO ist sogar geregelt, wie man sich als Fußgänger zu verhalten hat: Es sind Gehwege zu nutzen, die Straße auf dem kürzesten Weg zu überqueren, usw. Die StVZO regelt die allgemeinen Vorgaben bezüglich Zulassung von Fahrzeugen. Dieses Gesetz soll jedoch abgeschafft werden, indem die Inhalte mit in andere Gesetze übernommen werden. Die FZV beschreibt das Zulassungsverfahren als solches sowie alles zum Thema Zulassung und Außerbetriebsetzung. Die FeV umfasst die Voraussetzungen für die und das Verfahren zur Erlangung der Fahrerlaubnis sowie sämtliche bestehenden Ausnahmen. Hier kann man auch einen Überblick über die Fahrerlaubnisklassen finden, was in diesen inbegriffen ist und worin die Beschränkungen bestehen.
In den jeweiligen Gesetzen sind die unter Strafe stehenden Verstöße aufgeführt. Die verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten sind außerdem noch einmal im Bußgeldkatalog zusammengefasst. In diesem sind sämtliche Tatbestände aufgelistet, auch qualifizierte (qualifiziert bedeutet erweiterter Tatbestand, z.B.: Vorfahrt missachten ist ein einfacher Tatbestand, kommt es zusätzlich dazu zu einer Gefährdung, liegt eine Qualifizierung vor). Aus der Tabelle des Bußgeldkataloges kann man zu erwartete Strafen in Form von Ordnungsgeld und Punkten ablesen. Für professionelle Beratung in diesem Bereich sollte man sich am besten an einen Rechtsanwalt mit Spezialisierung Straßenverkehrsrecht wenden. Der Bußgeldkatalog ist, wie auch sämtliche Gesetzestexte, online einsehbar.
Die Thematik Verkehrsrecht umfasst weiterhin die Bereiche Personen- und Güterverkehr, Luftfahrt, Eisenbahn, Wasserstraßen, Seerecht sowie sonstige Verkehrsmittel (wie Seilbahnen, für die es teilweise jedoch keine eigenständigen Gesetze gibt).
Das Verkehrsrecht ist also sehr umfassend. Die unüberschaubare Anzahl an Gesetzestexten in diesem Themengebiet mit teilweise überlappenden und sich gegenseitig ergänzenden Vorgaben und Vorschriften macht es schwer, einen allumfassenden Überblick zu behalten. Bei verkehrsrechtlichen Fragen, vor allem bei speziellen und nicht alltäglichen Angelegenheiten, sollte man also am besten professionelle Unterstützung ersuchen.


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