Rechtsanwalt - einer der angesehensten Berufe in Deutschland

Für das klassische Jurastudium braucht man die Allgemeine Hochschulreife mit einem NC von 1.6 bis 2.0, wobei es auch viele Universitäten gibt, die keinen NC voraussetzen. Es ist auch möglich an einer Fachhochschule Rechtswissenschaften zu studieren, dafür reicht eine Fachhochschulreife aus. Ein Jurastudent benötigt Kompetenzen wie Ausdauer, Disziplin, Verständnis von komplexen Sachverhalten und die Anwendung vom entsprechenden Recht in logischen Kontexten.
Ein Rechtsanwalt absolviert mindestens neun Semester vor seinem ersten Staatsexamen und zwei Jahre Rechtsreferendariat in der Praxis vor seinem zweiten Staatsexamen. In diesem Referendariat sammelt man Erfahrungen in Behörden, Amts- oder Landesgerichten oder beispielsweise in Strafgerichten. In der Uni muss sich ein angehender Rechtsanwalt mit Rechtswissenschaften auseinandersetzen. Eine sehr vielfältige Wissenschaft, die Privatrecht in Familie und Arbeit, öffentliches Recht, Strafrecht, sowie Rechtstheorie und Rechtsgeschichte umfasst. Es wird viel an rhetorischen Fähigkeiten gearbeitet und philosophische und ethische Rechtsfragen bearbeitet. Hinzu kommt eine bestimmte Spezialisierung, für die man sich entscheiden muss. Zur Auswahl stehen unterschiedliche Gebiete wie beispielsweise Kriminologie, Management, Betriebswissenschaft und Sozialrecht. Theoretisch kann ein Anwalt zwar in allen Rechtsgebieten tätig sein, jedoch sind beispielsweise Erbrecht oder Internetrecht sehr komplexe Schwerpunkte, sodass die entsprechenden Anwaltskanzleien den Fokus auf die zu bearbeitende Thematik legen und eher Fachanwälte einstellen.

Welche Karrierechancen man hat, hängt von dem genauen Abschluss ab. Bei erfolgreicher Beendung des sechsten Semester erreicht man den Bachelor of Arts/Laws, nach dem man dann als Jurist arbeiten kann, zum Beispiel als Rechtsprüfer, Berater oder Wirtschaftsjurist in Rechtsabteilungen von vielen großen Unternehmen. Mit der Absolvierung dieses Bachelors erwirbt man den Titel des Fachanwalts. Für eine Tätigkeit als Volljurist, also Rechtsanwalt oder Richter, muss man auch das zweite Staatsexamen absolvieren, bei sehr guten Leistungen kann man dann Richter oder Staatsanwalt werden. Für diese Titel muss man das Prädikatexamen bestanden haben, welches nur von 15 Prozent aller Studierenden erreicht wird.

Ohne dieses zweite Staatsexamen kann man zwar als Beamter in Verwaltungen, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder als Vorstandssekretär in größeren Behörden arbeiten, jedoch muss man mit Schwierigkeiten bei der Tätigkeitsfindung rechnen, da man kein Volljurist ist. Wie es bei vielen Berufen der Fall ist, erleichtern vorzeitige oder während des Studiums absolvierte Praktika den Berufseinstieg enorm, da auch das Jurastudium und die Arbeit als Jurist sehr stark praxisorientiert sind und Erfahrungen die Theorie ergänzen müssen. Wer also kein zweites juristisches Staatsexamen vorhat, sollte ein praxisorientiertes Bachelor Studium in Betracht ziehen.
Sehr lukrative Berufe wie Staatsanwalt, Richter, Notar und Tätigkeiten im Staatsdienst sind selten und erst zugänglich durch überdurchschnittlich hohe Leistungen. Juristische Berufe starten auch mit einem attraktiven Einstiegsgehalt, der sich mit Entwicklung von Berufserfahrungen steigert. Der Beruf des Anwalts, als auch des Juristen sind in Deutschland sehr angesehen.


Teilen