Ihr Unternehmen ist gut beraten vom Fachanwalt für Gesellschaftsrecht

Das Außen- und Innenverhältnis von Gesellschaften wird im Gesellschaftsrecht geregelt. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts als die Grundform der Gesellschaft geregelt. Bei der GBR steht die Arbeit aller Gesellschafter im Vordergrund und nicht das Kapital wie bei den Kapitalgesellschaften. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist bei Freiberuflern sowie der Vermögens- und Immobilienverwaltung weit verbreitet. Ein Fachanwalt für Gesellschaftsrecht sollte im Vorfeld einer Unternehmensgründung zu Rate gezogen werden.Im Handelsgesetzbuch (HGB) sind handelsrechtliche Personengesellschaften geregelt. Dabei handelt es sich um die stille Gesellschaft, die KG (Kommanditgesellschaft) und die OHG (offene Handelsgesellschaft). Regelmäßig üben diese Unternehmen ein Handelsgewerbe aus. Bei der GBR und der OHG haften alle Gesellschafter für die Schulden des Unternehmens in vollem Umfang. Bei der KG ist zu unterscheiden zwischen den nicht persönlich haftenden und den haftenden Gesellschaftern. Die Kommanditisten haften nur mit ihrer Einlage. Um die Haftung zu minimieren, wird oft eine GmbH & Co. KG gegründet. In einzelnen Sondergesetzen wird das Kapitalgesellschaftsrecht reguliert. Die Aktiengesellschaft und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung haben einen besonderen Stellenwert.

Die Besonderheiten der GmbHIm GmbH-Gesetz sind die Grundlagen der GmbH geregelt. GmbH-Gründer können durch eine oder mehrere juristische oder natürliche Personen gestellt werden. Die GmbH-Gründung muss notariell beglaubigt werden. Die Höhe des Stammkapitals, der Gegenstand des Unternehmens und der Sitz des Unternehmens muss im Gesellschaftsvertrag festgehalten werden. Das minimale Stammkapital beträgt 25.000 Euro. Einer oder mehrere Geschäftsführer müssen die GmbH führen. Es dürfen nur unbeschränkt geschäftsfähige, natürliche Personen Geschäftsführer werden. Die GmbH-Geschäfte werden von den Geschäftsführern geführt und nur diese dürfen die GmbH nach außen gegenüber Dritten vertreten. Für die Ausarbeitung aller Verträge, die die Gesellschaft betreffen, ist ein Fachanwalt für Gesellschaftsrecht der beste Ansprechpartner.Die Aktiengesellschaft (AG)Im Aktiengesetz werden die Rechtsgrundlagen reguliert. Das Kapital der AG ist in Aktien aufgeteilt. Eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen müssen sich an der Gründung einer Aktiengesellschaft beteiligen. Diese Personen müssen Geld einlegen und kommen somit in den Besitz der Aktien. Die Satzung – auch Gesellschaftsvertrag – muss vom Notar beurkundet werden. Die AG benötigt ein Grundkapital von mindestens 50.000 Euro. Der Vorstand leitet die AG und arbeitet nicht weisungsgebunden. Der Aufsichtsrat beaufsichtigt den Vorstand.Neben den oben genannten Gesellschaftsformen sind in Deutschland auch andere ausländische Gesellschaften aktiv. Die „Limited“ (Limited by shares) ist in Deutschland sehr beliebt, da sie kein Mindestkapital erfordert. Ein Fachanwalt für Gesellschaftsrecht, wie zum Beispiel von der Rechtsanwaltskanzlei Janssen und Enninga, kann vor der Gründung beratend tätig werden. Viele Anwälte verfügen zusätzlich über eine Qualifikation zum Thema Steuerrecht.Eine Kanzlei für Gesellschaftsrecht legt ihre Schwerpunkte auf die Wahl und Beratung der Rechtsform, der Gestaltung des Gesellschaftsvertrages sowie der Ausarbeitung der benötigten Anstellungsverträge. Des Weiteren kann ein Fachanwalt für Gesellschaftsrecht beurteilen, ob Pflichtverletzungen der Geschäftsführung vorliegen und eventuelle Einforderung von Ersatzansprüchen in Frage kommen. Außerdem kann ein Anwalt gerichtliche oder außergerichtliche Streitigkeiten zwischen Geschäftsführern und Gesellschaftern sowie zwischen Gesellschaftern untereinander begleiten.


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