Das Arbeitsrecht für den Arbeitnehmer

In der normalen Arbeitswelt besteht oftmals ein unausgeglichenes Machtverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Durch einen Überfluss an Arbeitskräften, gerade in einfachen Berufen, können Arbeitgeber die Konkurrenzsituation ausnutzen und sind nicht auf eine spezielle Arbeitskraft angewiesen. Dies führt dazu, dass Arbeitnehmer häufig der Willkür des Arbeitgebers ausgesetzt sind. Egal ob zu viele Überstunden abgeleistet werden oder das Gehalt nicht genau abgerechnet wurde. Um den Arbeitnehmer vor einer Benachteiligung durch den Arbeitgeber zu schützen, bestehen im Arbeitsrecht einige Regelungen, die dieses Machtverhältnis wieder ausgleichen sollen. 

Der gesetzliche Urlaubsanspruch   

In Deutschland hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf genügend Urlaub. Damit dieser auch eine Zeit der Erholung hat und nicht die ganze Zeit auf der Arbeit verbringen muss, hat der Gesetzgeber einige Regelungen geschaffen, die den Umfang des Urlaubes vorschreiben. Der Gesamtumfang des Urlaubes ist abhängig von der Wochenarbeitszeit und der Anzahl der Wochenarbeitstage. Je mehr gearbeitet wird, desto höher ist auch der Urlaubsanspruch. Bei einer Woche mit sechs Arbeitstagen ist der gesetzliche Mindestanspruch beispielsweise bei 24 Urlaubstagen. Ist die Anzahl der Wochentage an denen der Arbeitnehmer arbeiten muss reduziert, reduziert sich dementsprechend auch der Anspruch der Urlaubstage. Geschützt werden soll der Arbeitnehmer auch bei Krankheitsfällen. Wurde er beispielsweise im Urlaub krank, konnte dies nachweisen und sich nicht auf seine Erholung konzentrieren, so werden diese Urlaubstage ihm nicht angerechnet. Auch wenn ein Arbeitnehmer seine Urlaubstage innerhalb eines Jahres nicht nutzen konnte, verfallen diese nicht einfach. Vielmehr werden diese auf das Folgejahr übertragen, wo diese bis zu einem gewissen Zeitraum genutzt werden können. Der Arbeitgeber hat zudem nur sehr begrenzt die Möglichkeit einen Urlaub nicht zu bewilligen. 

Der Kündigungsschutz im Arbeitsrecht   

Ein zweiter wichtiger Aspekt im Arbeitsrecht, wie es von Rechtsanwälte im Hypohaus Eva Rombach vertreten wird, ist der Kündigungsschutz. Dieser schützt den Arbeitnehmer vor willkürlichen Kündigungen und bietet diesem eine langfristige Perspektive im Unternehmen. Der allgemeine Kündigungsschutz besagt, dass der Arbeitgeber nur bei ganz bestimmten Vorfällen eine Kündigung aussprechen darf. Er hat also nicht die Freiheit auf Grund niederer Beweggründe eine Kündigung auszusprechen. Möchte er eine Kündigung aussprechen, weil zum Beispiel betriebsbedingt die Wirtschaftlichkeit des Arbeitsplatzes nicht mehr gewährleistet wird, dann muss er zudem eine gesetzliche Frist einhalten. Diese richtet sich danach, wie lange der Arbeitnehmer bereits im Unternehmen war. Eine fristlose Kündigung ist nur in Ausnahmefällen vertretbar. Hat der Mitarbeiter zum Beispiel einen Diebstahl begangen und sich am Eigentum des Unternehmens bereichert, dann kann eine fristlose Kündigung nachvollziehbar sein. Dies ist zudem unabhängig von der Höhe des Schadens, der durch den Diebstahl entstanden ist. So kann auch das Stehlen von Kugelschreibern im Arbeitsrecht zu einer gültigen fristlosen Kündigung führen. Maßgeblich hierfür ist der entstehende Vertrauensverlust, der durch den Diebstahl eingetreten ist.


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