Fachanwalt Familienrecht und andere Rechtsthemen

Dabei stellt sich zunächst die Frage, was überhaupt ein Fachanwalt ist. Ein Fachanwalt kennt sich gut mit den Gesetzen aus. Im Studium lernt ein angehender Fachanwalt genau die Gesetze kennen und wie sie genau zu verstehen sind. Da ein Fachanwalt sich nicht in allen Bereichen gut auskennen kann, muss er sich zwangsweise spezialisieren. Aufgrund dessen sucht sich jeder Fachanwalt einen bestimmten Bereich aus, der ihm am besten liegt. 

Bei dem Fachanwalt für Familienrecht, wie er beispielsweise bei der Große-Wilde Partner GbR zu finden ist, drehen sich alle Rechtsthemen um das Familienrecht. Ein großes Thema beim Fachanwalt für Familienrecht ist die Scheidung. In Deutschland wird fast jede zweite Ehe geschieden. Die Scheidung kann nur mithilfe eines Richters vorgenommen werden. Dabei müssen sich die noch Eheleute von einem Anwalt vertreten lassen. Aus der Scheidung resultieren dann oft noch weitere Streitthemen. Ein wichtiges Thema ist der Unterhalt. Ist ein Ehegatte bedürftig, so muss hier noch Unterhalt gewährt werden. Ansonsten hätte der Ehegatte kein Geld zum Leben übrig. 

Gerade wenn noch Kinder im Spiel sind, wird es noch schwieriger. Auch hier muss ein Unterhalt gewährt werden. Zudem können sich Kinder noch nicht selber wehren und stehen unter besonderem Schutz. Hier kann von dem Unterhaltspflichtigen mehr Einsatz bei der Arbeit und ein zusätzlicher Job verlangt werden, wenn der Unterhalt nicht ausreicht.   

Aber wie wird der richtige Fachanwalt gefunden?   

Hier können Freunde und Verwandte helfen. Oft haben diese ähnliche Erfahrungen machen können. Ansonsten hilft hier das Internet weiter. Hier kann in die Suchmaschine der passende Suchbegriff eingegeben werden. Es werden dann passend Fachanwälte in der näheren Umgebung angezeigt. Anhand der Bewertungen kann dann geschaut werden, ob die Anwälte auch gute Arbeit verrichten.   

Ist dann der richtige Anwalt gefunden, so ist es ratsam sich alles genau aufzuschreiben. Wird hier nämlich ein wichtiges Detail vergessen, so kann sich dies auf den gesamten Verlauf des Verfahrens auswirken.  Eine andere Frage, die sich oft stellt, ist, wer die Kosten für den Rechtstreit bezahlt. Ist eine Rechtschutzversicherung vorhanden, so prüft diese zunächst, ob der Rechtsstreit abgedeckt wird.   

Ist keine Rechtschutzversicherung vorhanden, so müssen die Kosten selber getragen werden. Ist allerdings nicht genügend Geld vorhanden, so ist es möglich Prozesskostenbeihilfe beim Amtsgericht zu beantragen. Anschließend wird dann vom Amtsgericht geprüft, ob die Kosten übernommen werden können. Dies hängt oft von der Gewinnwahrscheinlichkeit ab. Wenn die Prüfung positiv abgeschlossen wird, so werden die gesamten Verfahrenskosten von Steuergeldern finanziert. Der Betroffene muss allerdings noch fünf Jahre nach dem Verfahren nachweisen, ob er nicht doch in der Lage ist die Verfahren ganz oder anteilig zu bezahlen. Es ist wichtig, dass das Recht nicht von finanziellen Engpässen abhängt.


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