Patentanwalt

Zu den Aufgaben eines Patentanwalts, wie GESTHUYSEN Patent- und Rechtsanwälte, gehört die Beratung und Vertretung von Mandaten im Rahmen des gewerblichen Rechtsschutzes. Dieser Bereich umfasst, neben Patenten, auch Marken, Designs und Gebrauchsmuster. Dem Patentrecht unterliegen ebenfalls das Halbleiterschutzrecht, das Sortenschutzrecht sowie das Arbeitnehmererfinderrecht. Das Überprüfen von Lizenzverträgen zählt ebenfalls zum vielseitigen Aufgabengebiet eines Fachanwaltes für das Patentrecht. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt in der Vertretung der Mandanten bei den Verfahren, die vor einem Patent- und Markenamt und den zuständigen Gerichten, wie dem Bundespatentgericht, geführt werden. 

Die Berufsausbildung zukünftiger Patentanwälte nimmt mindestens 34 Monate in Anspruch. Während der ersten 26 Monate erfolgt die Ausbildung durch einen Patentassessor. Dieser vermittelt den Studierenden einen genauen Überblick über ihre Tätigkeit, während diese gleichzeitig an einigen Projekten mitwirken. Das juristische Fachwissen erarbeiten sich die Kandidaten selbst. Dabei besteht die Möglichkeit, an einem Fernstudium der Universität Hagen teilzunehmen, das sich speziell mit der Thematik des Patentrechts befasst. Der Abschluss ähnelt einem Staatsexamen. Bewerber, die bereits ein Staatsexamen absolviert haben, erhalten eine entsprechende Anerkennung. An das Universitätsstudium schließt sich ein Amtsjahr an. Während der ersten beiden Monate arbeiten die zukünftigen Patentanwälte am deutschen Patent- und Markenamt. In den folgenden Monaten sind sie am Bundespatentgericht tätig.   

Nach der Absolvierung des Pflichtjahres werden die Bewerber zur Patentanwaltsprüfung zugelassen. Diese Prüfung findet in Deutschland dreimal jährlich statt und besteht aus einem mündlichen und zwei schriftlichen Teilen. Nach bestandenem Examen wird den Studierenden der Titel Patentassessor verliehen. Mit der Zulassung durch die Patentanwaltskammer erhalten die Teilnehmer anschließend das Recht, als Patentanwalt zu arbeiten. Anschließend besteht eine zusätzliche Weiterbildungsmöglichkeit mit dem Ziel eines europäischen Abschlusses. Erfolgreiche Absolventen können danach mit einem sehr hohen Gehalt rechnen. Viele Patent-Fachanwälte beziehen ein Jahresgehalt im sechsstelligen Bereich. Die Verdienstmöglichkeiten sind auch davon abhängig, ob in einer Kanzlei oder in der Industrie gearbeitet wird. Allerdings sind die Anforderungen des Europa-Abschlusses entsprechend hoch und mit Arbeitsaufwand verbunden. Als hochqualifizierte Fachkräfte sind Patentanwälte auf dem Arbeitsmarkt sehr gefragt. Nach insgesamt zwei anspruchsvollen Studiengängen und Examen arbeiten viele Absolventen in einer Patentanwaltskanzlei oder machen sich mit einer eigenen Kanzlei selbstständig.   

Zu den Voraussetzungen, die ein Bewerber für diesen Beruf erfüllen muss, zählt der erfolgreiche Abschluss eines naturwissenschaftlichen oder technischen Studiums sowie der Nachweis über einer mindestens einjährigen praktischen Tätigkeit. Dabei werden Doktorarbeiten und vorgeschriebene Industriepraktika ebenfalls anerkannt. Für das Studium zum Fachanwalt eignen sich vor allem Physiker, Elektrotechniker, Maschinenbauer oder Chemiker. Die Patentanwaltskandidaten sollten über eine Sprachbegabung verfügen und idealerweise mehrere Sprachen sprechen. Die Übersetzung von Patenteinreichungen stellt einen wichtigen Bestandteil der täglichen Aufgaben dar. Um Probleme zu strukturieren werden ebenfalls analytische Fähigkeiten vorausgesetzt.  Zahlreiche Industrieunternehmen beschäftigen Patentanwälte und bieten neben festen Arbeitszeiten ein attraktives Fixgehalt. Fachanwälte, die in einer Kanzlei arbeiten, müssen häufig mit einem hohen Arbeitseinsatz von mehr als 60 Wochenstunden rechnen. Viele Patentanwälte möchten dennoch Partner in einer erfolgreichen Kanzlei werden und dadurch auch unternehmerisch tätig sein. Da das Aufgabengebiet vielseitig und spannend ist, bewerben sich viele Kandidaten um einen Studienplatz. Die Berufsaussichten für Patentanwälte werden als sehr gut bezeichnet.


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