Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht in Form eines einzelnen Gesetzes existiert in Deutschland nicht - eine Vielzahl an Gesetzesbestimmungen, Verordnungen, Tarifverträgen und Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Betriebsrat regeln die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Nicht zuletzt bestimmt auch die Rechtsprechung das Recht zum Schutz der Arbeitnehmer.  Klare gesetzliche Regelungen in diesem Bereich garantieren gerechte Arbeitsbedingungen und sozialen Frieden. Und zufriedene Arbeitnehmer stärken den Betrieb und garantieren langfristigen unternehmerischen Erfolg.   

Individualarbeitsrecht/kollektives Arbeitsrecht
Es ist dem Einsatz unserer Vorfahren zu verdanken, dass in Deutschland schon seit Jahren jeder Arbeitnehmer unter gesetzlichem Schutz steht. Rein juristisch gesehen ist ein Arbeitnehmer "auf Grund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienste eines Anderen in persönlicher Abhängigkeit zur Arbeit verpflichtet." Eine Abgrenzung zu anderen Beschäftigungsformen und somit zum gesetzlichen Anwendungsbereich ist oft nicht einfach vorzunehmen.  Das Individualarbeitsrecht legt die grundlegenden Arbeitsbedingungen für den Einzelnen fest. Dazu gehören vor allem Regelungen über das Zustandekommen und die Beendigung eines Arbeitsvertrages sowie die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Das Kündigungsschutzgesetz, das Bundesurlaubsgesetz sowie das Entgeltfortzahlungsgesetz zählen zu den wesentlichsten Regelungswerken in diesem Bereich.  Wie die Bezeichnung schon vermuten lässt, regelt das Kollektivarbeitsrecht die Rechtsbeziehungen zwischen Zusammenschlüssen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern.  Das Recht der Arbeitnehmer zur Mitbestimmung bei unternehmerischen Entscheidungen ist im Betriebsverfassungsrecht verankert. Betriebe mit mindestens 5 Beschäftigten können lt. BetrVG einen Betriebsrat wählen, obwohl die Praxis oft anders aussieht. Rund 70 % der deutschen Arbeitnehmer sind in Unternehmen mit Tarifbindung beschäftigt, das Tarifrecht ist also durchaus bedeutsam. Die Gewerkschaft und der jeweilige Arbeitgeberverband legen im Tarifvertrag Mindeststandards für Einkommens- und Arbeitsbedingungen fest.   

Das Wichtigste im Überblick
Der Arbeitsvertrag
Der Arbeitsvertrag muss zwar nicht unbedingt schriftlich abgeschlossen werden, dennoch ist es in der Praxis schon aus Gründen der Beweissicherheit durchaus üblich, die wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich festzuhalten. Liegt ein Befristungsgrund vor, kann auch ein befristetes Arbeitsverhältnis wirksam begründet werden. Ohne Sachgrund ist höchstens eine 2 jährige Befristung möglich.   

Kündigungsschutz
Das Kündigungsschutzgesetz schränkt die Kündigungsmöglichkeiten des Arbeitgebers ein. Es müssen die im Gesetz genannten Kündigungsgründe vorliegen. Eine ordnungsgemäße Kündigung ist an gesetzlich vorgesehene Fristen gebunden.   

Urlaub
Die Anzahl der gesetzlich zustehenden Urlaubstage pro Jahr hängt von der Arbeitsdauer ab, der Durchschnitt liegt bei 27 Tagen. Nur wenn aus betrieblichen oder persönlichen Gründen nicht alle Urlaubstage verbraucht werden können, ist ein Übertrag ins nächste Jahr möglich.   

Gesetzlicher Mindestlohn
Seit Beginn des Jahres 2015 gilt für alle Arbeitnehmer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ein gesetzlicher Mindestlohn pro Stunde.  Auch in der Arbeitswelt schreitet die Digitalisierung voran, Rahmenbedingungen ändern sich, neue Beschäftigungsformen entstehen. Das Arbeitsrecht, eines der Spezialisierungen von Rechtsanwalt Dr. Manfred Laumann, muss daher stetigen Wandlungen unterworfen sein.


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