Arbeitsrecht

Arbeitsrecht in Deutschland – vom Arbeitsvertrag bis zur Abfindung alles auf den Punkt gebracht

Dieses umfasst alle Gesetze sowie Verordnungen, die mit der unselbstständigen sowie der selbstständigen Erwerbstätigkeit der Bürger der Bundesrepublik Deutschland zu tun haben. Die Grundlage bietet hierzu der so genannte Arbeitsvertrag, welcher das entsprechende Arbeitsverhältnis überhaupt erst begründet. Wiederum ist dieser Arbeitsvertrag in ein vielschichtiges System an arbeitsrechtlichen Regulierungen eingebunden. Unter ihnen z. B. Betriebsvereinbarungen sowie auch Dienstvereinbarungen und etwaige Tarifverträge. Demnach ist der Arbeitsvertrag ein Vertrag zwischen einer juristischen und einer natürlichen oder zwischen zwei natürlichen Personen, der ein privatrechtliches Schuldverhältnis begründet. Dieses Schuldverhältnis setzt sich zum einen durch die Bringschuld der persönlichen Einbringung einer Arbeitsleistung oder Dienstleistung und zum anderen durch die entgeltliche Vergütung jener Leistungen zusammen. Es gibt in diesem Zusammenhang Arbeitgeber und Arbeitnehmer – Arbeitgeber sind alle juristischen oder natürlichen Personen, die entsprechende Arbeit oder Dienstleistung vom Arbeitnehmer abfordern, der diese erfüllt und zum anderen eine Vergütung einfordert. Da der Arbeitsvertrag dem gemäß den §§ 611 ff. BGB – also dem privatrechtlichen Dienstvertrag – unterstellt ist, unterliegt dieser auch dem allgemein gültigen Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die der Arbeitgeber nach freiem Belieben gestalten kann. Geregelt werden dadurch Arbeitszeiten sowie Art und Weise der durch den Arbeitnehmer zu erbringenden Leistungen. Eine Rechtsanwaltskanzlei, die sich zum Beispiel auf das Rechtsgebiet Arbeitsrecht spezialisiert hat, ist Lindigkeit / Werder / Mertens.

Historische Grundlage des heutigen Arbeitsrechts und damit des Arbeitsvertrags, so wie dieser hinlänglich bekannt ist

Den Arbeitsvertrag gab es bereits im Altertum. So war dieser bereits Bestandteil des römischen Rechts und wurde dort „Dienstvertrag" genannt. Neben diesem Vertrag, der auf „freiwilliger" Basis geschlossen und auch wieder für nichtig erklärt werden konnte, gab es aber auch noch die Sklavenarbeit, die zu dieser Zeit die übergeordnete Rolle spielte. Im Verlauf der Geschichte entstanden im mittelalterlichen Deutschland die ersten Dienstverhältnisse. Von hier an bis zum ca. 18. Jahrhundert existierten nur kleinere Umfänge von Lohnarbeit – der Durchbruch geschah in diesem Bereich erst in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Denn im Zuge der Industrialisierung – erst in England, dann in ganz Europa und Amerika – entwickelte sich auf Grund der zunehmenden Verstädterung eine lohnabhängige Arbeiterklasse, die 1833 zunächst entsprechenden Fabrikgesetzen unterstellt worden sind. Hier gab es erste Regelungen in Bezug auf beschränkte Kinderarbeit sowie eine Schulpflicht für unter 9 Jahre alte Kinder. Jene Regelungen wurden im Verlauf der Jahrhunderte beständig überarbeitet und verbessert und der damalige Standard ist für heutige Verhältnisse natürlich undenkbar geworden.

Gewerkschaften, Betriebsräte und der Arbeitnehmerschutz kurz erklärt

Nach der deutschen Rechtsprechung ist eine Gewerkschaft eine privatrechtliche Vereinigung, die die Wahrnehmung und vor allem auch die Förderung wirtschaftlicher Interessen seiner etwaigen Mitglieder verfolgt. In diesem Zusammenhang kämpft eine Gewerkschaft für die Durchsetzung von gerechten Tarifverträgen durch Arbeitskampfmaßnahmen – als juristische Person wohlgemerkt – die einem Arbeitnehmer als natürliche Person ansonsten versagt blieben. Ebenfalls für die Rechte des Arbeitnehmers sind die Betriebsräte zu nennen, die eine Arbeitnehmervertretung im Unternehmen oder Konzern darstellen. Beide Institutionen im Unternehmen verfolgen den Arbeitnehmerschutz als Schutzbedürftige Person im Konstrukt des Arbeitsvertrags und schützen deren Rechte. Und so stellt auch der Arbeitnehmerschutz ein wichtigen Bestandteil des Arbeitsrechts dar – auf der anderen Seite schützen und vertreten Arbeitsgeberverbände die Interessen und Rechte von Arbeitgebern.


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